Gwarancja

Nie martw się. Masz 2 lata gwarancji od dostawy produktu na warunkach wymienionych poniżej.

Prosimy o dokładne zapoznanie się z instrukcją obsługi, aby uniknąć nieprawidłowego montażu i niewłaściwego użycia produktu.

W okresie gwarancyjnym wszystkie oryginalne części są objęte gwarancją na wady produkcyjne i materiałowe. Gwarancja nie obejmuje normalnego zużycia elementów takich jak klocki hamulcowe, wsporniki, węże, opony, hamulce tarczowe, hamulce szczękowe i żarówki.

Gwarancja nie obejmuje problemów wynikających z awarii wynikających z niewłaściwej obsługi, jeśli procedury konserwacyjne nie są zgodne z zaleceniami producenta. Dlatego gwarancja obowiązuje tylko w przypadku regularnej konserwacji.

Jeśli masz problemy z gwarancją, skontaktuj się bezpośrednio z naszym zespołem serwisowym. Obowiązkiem klienta jest zgłaszanie wszelkich roszczeń bezpośrednio Keskin . Naprawy i wymiana produktów muszą zostać wcześniej zatwierdzone przez Keskin . Niewykonanie tych kroków może spowodować unieważnienie gwarancji.

Niewłaściwe korzystanie z aplikacji mobilnej powoduje utratę gwarancji, podobnie jak demontaż jednostki sterującej, ładowarki, akumulatora i silnika bez autoryzacji. W odniesieniu do produktów objętych niniejszą ograniczoną gwarancją, naprawimy lub wymienimy takie produkty (lub wadliwą część) bezpłatnie w okresie gwarancyjnym.

FAQ - Garantie

Gewährleistung der E-Bikes

Der Verkäufer gewährleistet, dass die E-Bikes zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Material- und Herstellungsfehlern sind.

Gesetzliche Gewährleistungsfrist

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung der E-Bikes. Innerhalb dieser Frist hat der Käufer das Recht auf Nacherfüllung, d.h. entweder die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung eines mangelfreien E-Bikes (Ersatzlieferung).

Rechte des Käufers bei fehlgeschlagener Nacherfüllung

Sollte die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder unzumutbar sein, kann der Käufer nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

Herstellergarantien für E-Bikes

Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten können für bestimmte E-Bikes Herstellergarantien gelten. Informationen darüber finden sich in den Produktbeschreibungen oder werden dem Käufer gesondert mitgeteilt.

Umfang der Herstellergarantie

Die Herstellergarantie erstreckt sich auf bestimmte Komponenten oder Teile des E-Bikes und kann von Hersteller zu Hersteller variieren. Die genauen Bedingungen und die Dauer der Herstellergarantie sind in den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers festgelegt. Der Käufer wird aufgefordert, die Garantiebestimmungen sorgfältig zu lesen und zu beachten.

Anforderungen für die Herstellergarantie

Um von der Herstellergarantie Gebrauch zu machen, kann es erforderlich sein, dass der Käufer das E-Bike beim Hersteller oder einem autorisierten Händler registriert oder bestimmte Bedingungen erfüllt. Der Verkäufer wird den Käufer über diese Anforderungen informieren und gegebenenfalls bei der Registrierung unterstützen.

Ausschlusskriterien für Gewährleistung und Garantie

Die Gewährleistung und die Herstellergarantie decken keine Schäden oder Mängel ab, die durch unsachgemäße Nutzung, Fahrlässigkeit, Unfall, unsachgemäße Wartung oder Reparaturen durch nicht autorisierte Personen entstehen. Der Käufer ist verpflichtet, das E-Bike gemäß den Anweisungen des Herstellers zu verwenden, zu warten und zu reparieren.

Meldepflicht bei Mängeln

Für den Fall, dass der Käufer während der Gewährleistungs- oder Garantiezeit einen Mangel feststellt, ist er verpflichtet, diesen unverzüglich dem Verkäufer oder dem Hersteller mitzuteilen und das E-Bike zur Begutachtung und Reparatur zur Verfügung zu stellen.

Garantiebedingungen für Akkus

Der Akku, der in das Produkt integriert ist, sowie die Ersatzakkus und das Akkuzubehör wurden so entwickelt, dass sie innerhalb der Garantiezeit nach 500 Ladezyklen gemäß den Bestimmungen von Artikel 1 dieser Bedingungen mindestens 70 % ihrer ursprünglichen Kapazität beibehalten. Dies bedeutet, dass Sie während der Garantiezeit das Produkt bis zu fünfhundert Mal auf 100 % aufladen können, bevor die ursprüngliche Kapazität unter 70 % fällt. Es ist ein Benutzerfehler, wenn die Zellen sterben, weil der Akku nicht innerhalb von 6-8 Wochen geladen wird. Aus diesem Grund empfehlen wir, die Batterien in regelmäßigen Abständen aufzuladen.

Einflussfaktoren auf die Reichweite

Die Reichweite wird von verschiedenen Faktoren (Gewicht, Wetter, Boden) beeinflusst: Die angegebene Reichweite ist daher immer die maximale Reichweite, die unter guten Umgebungsbedingungen erreicht werden kann. Eine geringere Reichweite fällt nicht unter die Garantie, da diese Faktoren von Ihnen beeinflusst werden.

Garantieausschluss für Akkus

Für Akkus gilt die Garantie nicht für Schäden, die durch Überspannung, Verwendung eines ungeeigneten Ladegeräts, unsachgemäße Wartung oder sonstige missbräuchliche Verwendung, normale Abnutzung oder Wasserschäden, unsachgemäße Lagerung (unter 0° oder über +45°) entstanden sind.

Nichtübertragbarkeit der Gewährleistung und Garantie

Die Gewährleistung und die Herstellergarantie gelten nur für den Erstkäufer und sind nicht übertragbar. Eine Übertragung der Gewährleistungs- oder Garantieansprüche auf Dritte ist ausgeschlossen.

Garantiebedingungen für spezifische Teile

Wenn die oben genannten Garantiebedingungen erfüllt sind, gelten für die Teile folgende Garantiezeiten:

  • Für Reifen, Speichen, Griffe, Bremsbeläge, Sitzrohrklemme: 3 Monate
  • Für Sitzpolster, Scheiben, Bremsen: 6 Monate
  • Für Pedale, Anzeigetafel, Felge: 1 Jahr
  • Für Vorderlicht, Motor, Controller, Drehmomentsensor, Kettenrad, Kurbel, Gabeln, Rahmen, Batterie, Vorderradnabe, Riemen, Freilauf, Hintergrundbeleuchtung, Sattelstütze und Lenker: 2 Jahre
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