Garantie
Mache dir keine Sorgen. Du hast eine Garantie von 2 Jahren ab der Lieferung des Produkts unter den unten genannten Voraussetzungen.
Bitte lese dir die Bedienungsanleitung sorgfältig durch, um unsachgemäße Montage und Missbrauch des Produktes zu vermeiden.
Während der Garantiezeit sind alle Originalteile gegen Verarbeitungs- und Materialfehler abgedeckt. Die Garantie deckt den normalen Verschleiß von Bauteilen wie Bremsbelägen, Halterungen, Schläuchen, Reifen, Scheibenbremsen, Felgenbremsen und Glühbirnen nicht ab.
Die Garantie deckt keine Ausfallprobleme ab, die auf unsachgemäße Handhabung zurückzuführen sind, falls die Wartungsmaßnahmen nicht den Empfehlungen des Herstellers entsprechen. Die Garantie gilt dementsprechend nur, wenn eine regelmäßige Wartung durchgeführt wird.
Wende dich bei Garantieproblemen bitte direkt an unser Serviceteam. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, etwaige Ansprüche direkt bei Keskin geltend zu machen. Reparaturen und der Austausch von Produkten müssen im Voraus von Keskin genehmigt werden. Werden diese Schritte nicht unternommen, kann die Garantie ungültig werden.
Die unsachgemäße Verwendung der mobilen Anwendung führt ebenso zum Erlöschen der Garantie wie das Zerlegen des Steuergeräts, des Ladegeräts, der Batterie und des Motors ohne Genehmigung. In Bezug auf Produkte, die dieser eingeschränkten Garantie unterliegen, werden wir diese Produkte (oder das defekte Teil) während der Garantiezeit entweder kostenlos reparieren oder ersetzen.
Wenn die oben genannten Garantiebedingungen erfüllt sind, gelten für die Teile folgende Garantiezeiten:
- * für Reifen, Speichen, Griffe, Bremsbeläge, Sitzrohrklemme 3 Monate,
- * für Sitzpolster, Scheiben, Bremsen 6 Monate,
- * für Pedale, Anzeigetafel, Felge 1 Jahr
- * für Vorderlicht, Motor, Controller, Drehmomentsensor, Kettenrad, Kurbel, Gabeln, Rahmen, Batterie, Vorderradnabe, Riemen, Freilauf, Hintergrundbeleuchtung, Sattelstütze und Lenker 2 Jahre.
FAQ - Garantie
Gewährleistung der E-Bikes
Der Verkäufer gewährleistet, dass die E-Bikes zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Material- und Herstellungsfehlern sind.
Gesetzliche Gewährleistungsfrist
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung der E-Bikes. Innerhalb dieser Frist hat der Käufer das Recht auf Nacherfüllung, d.h. entweder die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung eines mangelfreien E-Bikes (Ersatzlieferung).
Rechte des Käufers bei fehlgeschlagener Nacherfüllung
Sollte die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder unzumutbar sein, kann der Käufer nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Herstellergarantien für E-Bikes
Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten können für bestimmte E-Bikes Herstellergarantien gelten. Informationen darüber finden sich in den Produktbeschreibungen oder werden dem Käufer gesondert mitgeteilt.
Umfang der Herstellergarantie
Die Herstellergarantie erstreckt sich auf bestimmte Komponenten oder Teile des E-Bikes und kann von Hersteller zu Hersteller variieren. Die genauen Bedingungen und die Dauer der Herstellergarantie sind in den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers festgelegt. Der Käufer wird aufgefordert, die Garantiebestimmungen sorgfältig zu lesen und zu beachten.
Anforderungen für die Herstellergarantie
Um von der Herstellergarantie Gebrauch zu machen, kann es erforderlich sein, dass der Käufer das E-Bike beim Hersteller oder einem autorisierten Händler registriert oder bestimmte Bedingungen erfüllt. Der Verkäufer wird den Käufer über diese Anforderungen informieren und gegebenenfalls bei der Registrierung unterstützen.
Ausschlusskriterien für Gewährleistung und Garantie
Die Gewährleistung und die Herstellergarantie decken keine Schäden oder Mängel ab, die durch unsachgemäße Nutzung, Fahrlässigkeit, Unfall, unsachgemäße Wartung oder Reparaturen durch nicht autorisierte Personen entstehen. Der Käufer ist verpflichtet, das E-Bike gemäß den Anweisungen des Herstellers zu verwenden, zu warten und zu reparieren.
Meldepflicht bei Mängeln
Für den Fall, dass der Käufer während der Gewährleistungs- oder Garantiezeit einen Mangel feststellt, ist er verpflichtet, diesen unverzüglich dem Verkäufer oder dem Hersteller mitzuteilen und das E-Bike zur Begutachtung und Reparatur zur Verfügung zu stellen.
Garantiebedingungen für Akkus
Der Akku, der in das Produkt integriert ist, sowie die Ersatzakkus und das Akkuzubehör wurden so entwickelt, dass sie innerhalb der Garantiezeit nach 500 Ladezyklen gemäß den Bestimmungen von Artikel 1 dieser Bedingungen mindestens 70 % ihrer ursprünglichen Kapazität beibehalten. Dies bedeutet, dass Sie während der Garantiezeit das Produkt bis zu fünfhundert Mal auf 100 % aufladen können, bevor die ursprüngliche Kapazität unter 70 % fällt. Es ist ein Benutzerfehler, wenn die Zellen sterben, weil der Akku nicht innerhalb von 6-8 Wochen geladen wird. Aus diesem Grund empfehlen wir, die Batterien in regelmäßigen Abständen aufzuladen.
Einflussfaktoren auf die Reichweite
Die Reichweite wird von verschiedenen Faktoren (Gewicht, Wetter, Boden) beeinflusst: Die angegebene Reichweite ist daher immer die maximale Reichweite, die unter guten Umgebungsbedingungen erreicht werden kann. Eine geringere Reichweite fällt nicht unter die Garantie, da diese Faktoren von Ihnen beeinflusst werden.
Garantieausschluss für Akkus
Für Akkus gilt die Garantie nicht für Schäden, die durch Überspannung, Verwendung eines ungeeigneten Ladegeräts, unsachgemäße Wartung oder sonstige missbräuchliche Verwendung, normale Abnutzung oder Wasserschäden, unsachgemäße Lagerung (unter 0° oder über +45°) entstanden sind.
Nichtübertragbarkeit der Gewährleistung und Garantie
Die Gewährleistung und die Herstellergarantie gelten nur für den Erstkäufer und sind nicht übertragbar. Eine Übertragung der Gewährleistungs- oder Garantieansprüche auf Dritte ist ausgeschlossen.
Garantiebedingungen für spezifische Teile
Wenn die oben genannten Garantiebedingungen erfüllt sind, gelten für die Teile folgende Garantiezeiten:
- Für Reifen, Speichen, Griffe, Bremsbeläge, Sitzrohrklemme: 3 Monate
- Für Sitzpolster, Scheiben, Bremsen: 6 Monate
- Für Pedale, Anzeigetafel, Felge: 1 Jahr
- Für Vorderlicht, Motor, Controller, Drehmomentsensor, Kettenrad, Kurbel, Gabeln, Rahmen, Batterie, Vorderradnabe, Riemen, Freilauf, Hintergrundbeleuchtung, Sattelstütze und Lenker: 2 Jahre